Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Halten und Verwalten von Vermögensgegenständen und -beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der bisherigen Wetesco Stiftung & Co. KG (Amtsgericht Duisburg, HRA 12011), welche umfirmiert wird in Salia & Co. KG und die ihrerseits die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und sonstigen Vermögens sowie den An- und Verkauf von Grundbesitz und sonstigen Vermögensgegenstände zum Gegenstand hat.