Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
das Begründen und Halten von langfristigen Beteiligungen an Kapital- und/oder Personengesellschaften sowie das entgeltliche Erbringen von kaufmännischen, administrativen, technischen oder finanziellen Dienstleistungen, wobei die finanziellen Dienstleistungen nur gegenüber Gesellschaften erbracht werden, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Grundbesitz und Gegenstände zu erwerben, anzumieten, zu verwalten oder unter zu vermieten.