Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Bergbau- und bauspezifische Leistungen aller Art; Herstellung und Vertrieb von Maschinen und Geräten aller Art; Durchführung von Stahlbetonarbeiten und Errichtung von Verkehrsbauten; Erbringung von umwelttechnischen Leistungen aller Art; Planung, Projektsteuerung und Bauüberwachung von Bergbau-, Bau- und Umweltprojekten aller Art; Reparatur-, Service- und Handelsleistungen jeder Art; Durchführung von Spezialtransporten und Erbringung von Speditionsleistungen aller Art; die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie der Unterhalt und der Betrieb von Aus- und Weiterbildungsstätten.