Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung, Geschäftsführung und Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere die Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin der Deutsche Immobilien Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr, die den Erwerb, den Vertrieb, die Nutzung und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten für eigene Rechnung sowie alle hiermit in Zusammenhang stehenden Geschäfte einschließlich der Beteiligung an anderen Gesellschaften zum Gegenstand hat. Ansonsten ist die Gesellschaft berechtigt, für eigene Rechnung Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte zu erwerben, zu vertreiben, zu nutzen und zu verwalten.