Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind stets einzelvertretungsberechtigt. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.