Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer (010)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Kunststoffartikeln aller Art, insbesondere von PVC- und Kunststoff-Schläuchen einschließlich verwandter Gebiete sowie sämtlichen Zubehör, Ausrüstung und Armaturen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Schlauchtechnologiegesellschaften im In- und Ausland.