Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist die Erstellung und Vermarktung von Artikeln, Testberichten, Katalogen, Anzeigen u.s.w. im Internet und in Druckwerken sowie die Vornahme aller diesen Zwecken dienenden Maßnahmen und Tätigkeiten wie z.B. Durchführung von Testen, Überprüfung von Gegenständen und Dienstleistungen unabhängig von einer Veröffendlichung u.s.w.