Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der, vornehmlich in Europa ausgeübte, Handel sowie die Reparatur und Wartung von (i) Analysegeräten und -systemen aller Art sowie von (ii) sonstigen Systemen zur Fabrikautomatisierung. Forschung und Entwicklung vorbezeichneter Geräte und Systeme. Samtliche mit vorbezeichneten Gegenständen in Zusammenhang stehende Nebentätigkeiten.