Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ein Genehmigungsservice sowie die Geschäftsbesorgung für Verkehrsbetriebe insbesondere Beantragung und Beschaffung von Transporterlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen für Großraum- und Schwertransporte, Verkehssicherungsservice sowie alle damit zusammenhängenden Hilfs- und Nebengeschäfte. Gegenstand ist ferner die Beteiligung und die Geschäftsführung an anderen Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand.