Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
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Nummer der Firma:
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HRB 2706
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Friedhelm Kerstan GmbH Steinmetzbetrieb
b)
Duisburg
c)
Die Ausführung von Steinmetz- und
Bildhauerarbeiten und der Handel mit
Steinmetz- und Bildhauerartikeln aller Art.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, ist jeder
Geschäftsführer zur Vertretung der Gesellschaft
nur in Gemeinschaft mit einem anderen
Geschäftsführer oder in gGemeinschaft mit
einem Prokuristen berechtigt.
Die Gesellschaftversammlung kann einzelnen
Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis
erteilen.
Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vetreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Kerstan-Bohnen, Heidrun, geb. Kerstan,
Steinmetz- und Bildhauermeisterin, Duisburg
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.11.1979 zuletzt geändert am
17.10.1985
a)
26.07.2002
Neumann
b)
Tag der ersten
Eintragung in Duisburg:
13.12.1979
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
SB Bl. 41-73
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Trompeter Str. 5, 47228 Duisburg
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2012 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9
(Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterversammlungen)
beschlossen.
a)
03.07.2012
Klement
Abruf vom 29.03.2024