Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführerfunktionen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Luther UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG