Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist das Software- und Hardware Testing zur Qualitätssicherung, die Qualitätssicherung für jegliche Art von Software in jeglicher Art der Informationstechnologie, das Mobility/Drive Testing (Field Performance Testing) mit Netwerk- und Terminal devices, die Entwicklung von Software-Produkten für jegliche Art der Informationstechnologie sowie der Verkauf von Software-Produkten für jegliche Art der Informationstechnologie.