Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beratungsdienstleistungen für Privatpersonen und Unternehmer bzw. Unternehmerinnen, Freiberufler sowie Kapitalgesellschaften, ferner werden Abrechnungsdienstleistungen, vorbereitende Lohn- und betriebswirtschaftliche Buchhaltung durchgeführt.