Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren Ist nur ein Liquidator berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
der Handel mit Süßwaren und Lebensmitteln aller Art, der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen insbesondere bei Kommanditgesellschaften.