Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
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Nummer der Firma:
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HRB 25538
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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3
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5
6
7
1
a)
Audentic Werbe GmbH
b)
Mülheim an der Ruhr
Geschäftsanschrift:
Alexanderstr. 54, 45472 Mülheim an der
Ruhr
c)
ist der Betrieb einer Werbeagentur mit allen
damit in Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen wie Beratung, Konzeption,
Planung, Gestaltung und Realisierung von
Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft
einzeln zu vertreten oder im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Riemer, Holger-Ludwig, Düsseldorf,
*XX.XX.1960
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.2012, zuletzt geändert am
26.02.2013.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.02.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr
die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht
Düsseldorf, HRB 69349) nach Mülheim an der Ruhr
beschlossen.
a)
18.06.2013
Dr. Rausch
Abruf vom 16.02.2024