Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin bei anderen Gesellschaften, insbesondere einer/mehrerer Gesellschaft(en) in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die die Verwaltung eigenen Vermögens zum Gegenstand hat/haben und/oder sich unmittelbar und/oder mittelbar an anderen Unternehmen und/oder Projekten beteiligt.