Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Liquidatoren. Ist nur ein Liquidator berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinsam oder durch einen Liquidator zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Liquidatoren die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Private Vermögensverwaltung (begrenzt auf die Gesellschafter) durch Investitionen in Immobilien, Unternehmen inkl. Wagniskapital nach dem Grundsatz der Risikomischung.