Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die die Planung, Beratung und Bewirtschaftung von Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen, die Herstellung und Lieferung von Speisen einschließlich der Betriebsführung von Küchen und des Handels mit Produkten und Waren, die im Zusammenhang mit den genannten Leistungen stehen bzw. diese ergänzen, insbesondere die Erbringung von Catering- und damit verbundenen Logistikleistungen und der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie andere gastronomische Leistungen.