Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer (directors). Falls die Gesellschaft nur über einen Geschäftsführer verfügt, ist dieser einzelvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertrten diese die Gesellschaft gemeinsam, sofern nichts anderes durch Gesellschafterbeschluss bestimmt ist. Die Gesellschafter oder die Geschäftsführerversammlung können einen oder mehrere Geschäftsführer insgesamt oder hinsichtlich eines bestimmten Bereiches mit der alleinigen Vertretungsbefugnis ausstatten.
Der Geschäftsführer ist berechtigt, die Gesellschaft für die Tätigkeiten der Zweigniederlassung sowie die Zweigniederlassung gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten und übernimmt auch die ständige Vertretung der Zweigniederlassung vor Ort mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Er ist einzelvertretungsberechtigt.
Gegenstand
Beratung, Dienstleistungen für Architektur, Landschaftsplanung, Interior und Design.