Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Verwaltung von Wohnungen, Büro- und Gewerbeflächen vermieteter Immobilien mit einer oder mehreren Wohneinheiten sowie die Verwaltung von Wohnanlagen mit Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Die Tätigkeiten umfassen sämtliche Aufgabenbereiche, die üblicherweise bei einer Wohnungs- und Hausverwaltung anfallen. Darüber hinaus vermittelt die Gesellschaft eigen- und fremdverwaltete Immobilien zur Vermietung und zum Verkauf.