Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
der Ankauf, die Vermietung, die Verpachtung und der Verkauf von mobilen und immobilen Wirtschaftsgütern ausschließlich auf eigenen Namen und eigene Rechnung.