Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
ist die Beratung für Landwirtschaft, Handel und chemische Industrie, Handel mit Chemikalien und landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, Handelsvertretung für Unternehmen, Vermittlung von geschäftlichen Kontakten, Gutachtertätigkeit, Kundenakquise und -betreuung, Im- und Export von Agrarchemikalien und anderer chemischer Produkte, Herstellung chemischer Produkte und Handel mit diesen, Handelsvermittlung von Waren aller Art außer Lebensmitteln.