Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter von Institutionen Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die als gemeinnützig im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes anerkannt sind.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis mit sich als Vertreter von Institionen Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die als gemeinnützig im Sinne des Körperschaftssteuergesetztes anerkannt sind.
Gegenstand
die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche tätig. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Pflegeeinrichtungen, Altenwohnungen und ambulanten Pflegediensten sowie durch sonstige vollstationäre, teilstationäre und ambulante Hilfsangebote. Ferner kann die Gesellschaft Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie Rehabilitationseinrichtungen unterhalten und betreiben. Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58 Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung (z.B. durch Fundraising und Spendenaufrufe) zur Förderung der in Ziffer 1 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts.