Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
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Nummer der Firma:
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HRB 24038
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Autohaus Eis GmbH
b)
Oberhausen
Geschäftsanschrift:
Zum Eisenhammer 1 a, 46049 Oberhausen
c)
ist die Kraftfahrzeug-Instandhaltung, die
Kfz-Pflege und Wartung, der An- und
Verkauf von Kraftfahrzeugen, der Handel
mit Kfz-Ersatzteilen und Zubehör, die
Vermietung von Kraftfahrzeugen/-rädern
sowie die Vermittlung von Versicherungen.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Eis, Thomas, Oberhausen, *XX.XX.1970
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2011.
a)
16.12.2011
Dr. Rausch
2
100.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2012 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00
EUR um 75.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen.
a)
04.12.2012
Dr. Rausch
Abruf vom 01.03.2024