Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
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Nummer der Firma:
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HRB 23186
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Glastechnik Hoffmann UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Hamminkeln
Geschäftsanschrift:
Im Kuckuck 17, 46499 Hamminkeln
c)
ist der Betrieb einer Glaserei sowie der
Handel, die Montage und die Wartung von
Fenstern und Türen aller Art.
1.000,00 EUR a)
Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer;
dieser ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Hoffmann, Reinhard Michael, Hamminkeln,
*XX.XX.1959
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2011.
a)
24.02.2011
Dr. Rausch
2
a)
Geändert, nunmehr
Glastechnik Hoffmann GmbH
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluss kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten
oder im Namen der Gesellschaft mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), § 3
(Stammkapital, Stammeinlage) und § 7
(Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
a)
29.01.2015
Klement
Abruf vom 03.03.2024