Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
- der Handel mit Lebensmitteln, insbesondere Fleisch- und Wurstwaren, - das Betreiben von Lebensmittelproduktionsbetrieben, - die Vermietung und Verpachtung von immobilem und mobilem Anlagevermögen, vornehmlich in der Lebensmittelbranche, - die Beratung artgleicher Betriebe in allen betriebswirtschaftlichen und finanztechnischen Fragen, - die Übernahme von Beteiligungen an Unternehmen in der Lebensmittelbranche.