Ist nur ein Liquidator berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft von ihnen gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen im In- und Ausland, und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin, sowie die Leitung anderer Unternehmen