Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein und ist stets befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die vorstehenden Absätze gelten auch für die Liquidatoren.
der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen sowie die Übernahme von Geschäftsführungstätigkeiten für andere Unternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Real Concept Immobilien GmbH & Co. KG, deren Gesellschaftszweck die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Grundstücken, Gewerbe- und Wohnbauten sowie sonstiger Gewerbeanlagen und deren An- und Verkauf für eigene Rechnungen sowie die allgemeine Vermögensverwaltung ist.