Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
(1) Beratung von Unternehmen, Gesellschaften und Personen beim Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art und Rechtsformen sowie der bei der Realisierung der erforderlichen Finanzierung - mit Ausnahme solcher Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen. (2) Hierbei nutzt die Gesellschaft auch den Einsatz von externen Spezialisten und Fachkräften. (3) Die Gesellschaft kann auch selbst solche Beteiligungen in regional eigenständigen Projektgruppen halten.