Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist: a) Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Art, und zwar auch in der Form einer Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin von Personengesellschaften. b) Die Geschäftsführung von Gesellschaften, an denen eine Beteiligung besteht. Hierzu gehört auch die Vornahme sämtlicher mit diesen Tätigkeiten unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Geschäfte.