Handelsregister B des Amtsgerichts Duisburg
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 20465
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
IPM Immobilien Projektmanagement GmbH
b)
Oberhausen
c)
der Erwerb und die Veräußerung von
bebauten und unbebauten Immobilien, Bau
- und Projektplanung von gewerblichen
Anlagen, Einzel- und Gruppenhäusern,
Wohnungseigentumsanlagen und
Reihenhausbebauung.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt
dieser die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer
zusammen mit einem Prokuristen vertreten.
Durch Gesellschafterbeschluß kann
Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die
Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen
oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
b)
Geschäftsführer:
Wetzner, Stefanie, Borken, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2005, zuletzt geändert am
27.04.2005.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2008 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die
Sitzverlegung von Borken (bisher Amtsgericht Coesfeld, HRB
9653) nach Oberhausen beschlossen.
a)
05.08.2008
Dr. Rausch
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (62 IN 58/09)
vom 25.05.2009 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
27.05.2009
Borchert
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (62 IN 58/09)
vom 02.07.2009 ist über das Vermögen der Gesellschaft das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
13.07.2009
Ganswindt
Abruf vom 10.02.2024