Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Die Geschäftsführer sind generell befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
ist der Ankauf, die Verwaltung und Verwertung von Immobilien. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.