Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist es, andere Unternehmen bei der Platzierung im Markt sowie bei der Platzierung ihrer Produkte im Markt durch strategische Beratung, insbesondere Organisation der Kommunikation und Herstellung von Beziehungen mit öffentlichen und dem öffentlichen Sektor verbundenen Persönlichkeiten und Institutionen sowie bei der Lösung spezieller Unternehmensprobleme zu unterstützen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im öffentlichen Sektor sowie in den Sektoren Gesundheit, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Banken und Sparkassen.