Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, kann jedem von ihnen Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis sind befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.