Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten jeweils zwei Liquidatoren die Gesellschaft gemeinsam.
Gegenstand
die Geschäftsführung grundstücksverwaltenden Gesellschaften. Die Gesellschaft ist zur Erreichung dieses Zweckes befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, und zwar auch durch Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften.