Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Technische Planung, Beratung und Umsetzung von individuellen Heizkonzepten für verschiedene Brennstoffe einschließlich aller zugehöriger Komponenten und Arbeiten; Handel sowie Installation und Einbau von Kaminanlagen, Kaminöfen, Feuerstellen, Gartenfeuerstellen, Abgas-/Schornsteinsystemen und Feuerungsanlagen jeglicher Art, insbesondere Feuerstellen mit außergewöhnlichem Design; Handel mit Holz, Holzpellets und anderen festen Brennstoffen; Errichtung und Unterhaltung von außergewöhnlichen Ausstellungen zu Präsentationszwecken mit den o.g. Komponenten