Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch beschließen, dass einzelne Geschäftsführer nur gemeinsam mit einem Prokuristen oder einem anderen Geschäftsführer die Gesellschaft vertreten.
Gegenstand
die Verwaltung und Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Geschäftsführung und die Vermittlung und Beratung von Unternehmen.