Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist die Beratung von Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft sowie nationaler und internationaler Konzerne in allen zentralen Belangen der Unternehmensführung, ferner die Personalbeschaffung und Auswahl von Fach- und Führungskräften. Insbesondere wird die Gesellschaft Fach- und Führungsaufgaben in anderen Unternehmen warnehmen, sowie Fach- und Führungskräfte an andere Unternehmen vermitteln. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an solchen beteiligen.