Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen aller Art als Generalübernehmer, ferner der Ankauf und Verkauf sowie die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken, außerdem die Vermittlung von Grundstücksgeschäften und deren Finanzierung sowie die Beteiligung an dritte Unternehmen.