Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwaltung eigenen und fremden Vermögens, soweit diese Tätigkeit nicht der staatlichen oder sonstigen behördlichen Genehmigung bedarf, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme deren persönlichen Haftung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der KAR 11 GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Verwaltung eigenen Grundbesitzes ist.