Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a) Groß- und Einzelhandelsgeschäfte jeder Art, insbesondere der Import und Vertrieb von Süßwasserfischen und Zubehör. b) Das Makeln und Mitimportieren von Süßwasserfischen im Auftrag für Dritte. c) Durchführung von Quarantäne und Quarantänemaßnahmen (auch im Auftrag für Dritte). d) Vermittlung von Pflegemaßnahmen und Teichkapazitäten im Auftrag und für Dritte.