Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Geschäftsführer sind für alle Geschäfte mit der Paulerberg GmbH & Co Vermögensverwaltungs KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme deren persönlichen Haftung, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin der Paulerberg GmbH & Co Vermögensverwaltungs KG, deren Gegenstand die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes ist.