Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Absatzförderung von Baustoffen (insbesondere Gesteinskörnungen, Quarz, Recycling-Baustoffe, Mörtel und Transportbeton) sowie Dienstleistungen, die mit diesen Baustoffen oder Produkten in Verbindung stehen in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Dazu gehören Marktuntersuchungen, Maßnahmen der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit und sonstige, der Absatzförderung dienende Aktivitäten sowie entsprechende Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen.