Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Erstellen von Instandsetzungsgutachten für Schienenfahrzeuge Erstellen von Schadgutachten für Schienenfahrzeuge Erstellen von Zeitwertermittlungen für Schienenfahrzeuge Erstellen von Gutachten unter Berücksichtigung der Betriebsrichtlinien (DS 408) Untersuchung und Untersuchungsverlängerung von Schienenfahrzeugen gemäß § 18 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA) des Landes Nordrhein-Westfalen. Untersuchung von maschinellen Anlagen gemäß § 21 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA) des Landes Nordrhein-Westfalen. Prüfung von Triebfahrzeugführern nach § 22 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnn (BOA) des Landes Nordrhein-Westfalen. Feststellung der Lauffähigkeit von Schienenfahrzeugen. Ausbildung von Schienenfahrzeugführern nach der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (BOA) des Landes Nordrhein-Westfalen. Untersuchung von Druckluftbehältern der Schienenfahrzeuge.