Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Förderung von Jugend und Sport. Hierzu gehören die Entwicklung von Konzepten und die Durchführung und Finanzierung von einzelnen Maßnahmen zur Förderung von Jugend und Sport ebenso wie die Kontaktpflege zu regionalen und überregionalen Sportvereinen und Verbänden und die Unterstützung einzelner förderungswürdiger Jugendlicher oder Sportler. Zur Erreichung der Ziele der Gesellschaft wird diese insbesondere mit den Sportvereinen und -verbänden zusammen arbeiten.