Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer, die von der Gesellschafterversammlung berufen oder abberufen werden.Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist er stets alleinvertretungsberechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so ist auch jeder von diesen alleinvertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer sind gererell befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter vorzunehmen.
Gegenstand
Der Betrieb eines Sanitär- und Heizungsbaufachunternehmens sowie die Projektierung, Herstellung und Montage von Anlagen und Behältern sowie der Rohrleitungsbau.