| Gegenstand | Ausführung von Malerarbeiten jeder Art, Innen- und Außenanstrich, aber auch Handel mit Waren, die zum Betrieb des Unternehmens dienlich sind. Dazu gehören auch die damit verbundenen Nebenarbeiten sowie alle Geschäfte, die sich direkt oder indirekt, vollständig oder teilweise auf den Gesellschaftszweck beziehen. Die Firma soll aber auch berechtigt sein, im allgemeinen alle Geschäfte und Arbeiten, die sich direkt oder indirekt, vollständig oder teilweise auf den Gesellschaftszweck beziehen, durchzuführen. Sie kann ihren Zweck an allen Orten, auf jede Weise und nach der Art, die ihr die zweckmässigste erscheint, verfolgen. Sie kann sich durch Einlage oder Verschmelzung, Zusammenschluß, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Einschaltung oder sonstwie an allen bestehenden oder zu gründenden Gesellschaften oder Unternehmen beteiligen. |