Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn er alleiniger Geschäftsführer ist oder wenn die Gesellschafter ihn zur Alleinvertretung ermächtigt haben. Die Gesellschaft wird durch einen Prokuristen allein vertreten, wenn ihm Einzelprokura erteilt ist. Im übrigen wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können die Vertretung und Geschäftsführung abweichend regeln, insbesondere Einzel- und Gesamtvertretung anordnen und alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
die Metall- und Kunststoffverarbeitung im Bereich der Automobilzulieferung. Hierzu gehören der Ankauf von Rohteilen, die Durchführung metall/kunststoffveredelnder und metall-/kunststoff- verarbeitender Arbeiten und der Verkauf des dadurch entstandenen Gesamtproduktes an Automobilhersteller.