Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter einer Gesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, Rechtsgeschäfte abzuschließen.
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der L & H Swiechota Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, deren Unternehmensgegenstand das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen im In- und Ausland ist.