Hat die Gesellschaft nur einen Direktor (director), so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Direktoren (directors) bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Direktoren (directors) gemeinsam vertreten, sofern die Direktoren (directors) nicht (mit einfacher Mehrheit) etwas Abweichendes beschließen.
Gegenstand
Gegenstand der Zweigniederlassung: Die Führung der Geschäfte der TJX Deutschland Ltd. & Co. KG und der TJX Distribution Ltd. & Co. KG, deren alleinige Komplementärin die TJX Germany Limited jeweils ist.